Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO – Ihre Rechte auf einen Blick
Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO ist das zentrale Transparenzrecht der DSGVO. Er ermöglicht betroffenen Personen, nachzuvollziehen, ob und wenn ja, wie, ein Verantwortlicher (z. B. Unternehmen, Verein, Behörde, Arbeitgeber) personenbezogene Daten des Betroffenen verarbeitet. Richtig genutzt, ist er der Schlüssel, um weitere Rechte – etwa Berichtigung, Löschung oder Widerspruch – effektiv durchzusetzen.
Warum jedes Notariat einen Datenschutzbeauftragten braucht
Die Antwort auf die Überschrift ist schnell gegeben: Notarinnen und Notare sind öffentliche Stellen der Länder. Für öffentliche Stellen schreibt Art. 37 Abs. 1 lit. a DSGVO zwingend die Benennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) vor – unabhängig von Kanzleigröße, Datenmengen oder Mitarbeiterzahl.
LG Hamburg – Streitwert beim Datenschutz-Auskunftsanspruch 1.500,00 Euro

Das LG Hamburg sieht den Streitwert des Auskunftsanspruch beim Datenschutz nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO bei 1.500,00 Euro.
Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten in der Arztpraxis / Therapeuthenpraxis
Wann ist es für eine Arztpraxis oder eine Therapeutenpraxis zwingend erforderlich, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen und wann ist es ratsam? Wir gehen in diesem Beitrag einer Antwort auf diese Fragen nach. Lesen Sie hier …
Das (neue) Datenschutzrecht – Ein Überblick
Erhalten Sie hier einen kurzen Überblick über das Datenschutzrecht, seinen Inhalt und seine Anforderungen…
Datenschutz in der Arztpraxis
Es können in einer Arztpraxis durchaus Situationen entstehen, in denen Sie mit Informationen über Straftaten konfrontiert werden oder mit Ermittlungen seitens der Strafverfolgungsorgane. Lesen Sie hier, wie Sie sich verhalten sollten …
Datenschutz in der Arztpraxis
Ab dem 25.05.2018 treten in Deutschland neue gesetzliche Regelungen zum Thema Datenschutz in Kraft. Handlungsbedarf trifft dabei insbesondere Unternehmen und Freiberufler, welche im Gesundheitswesen tätig sind. Lesen Sie hier, welche Anforderungen insbesondere für Arztpraxen gelten …