EBVZ.de – Der Nepp am Telefon
Update 16.07.2019: Wie es scheint, ist das EBVZ wieder aktiv. Nachdem das EBVZ seit Ende 2014 keine Neuverträge mehr versucht hat einzufädeln und sich auf das Abkassieren von Vertragsverlängerungen bestehender „Verträge“ beschränkt hatte, geht es nun offenbar wieder los. Im Prinzip ist die Masche dieselbe geblieben, wie im nachfolgenden Artikel bereits vor Jahren von uns beschrieben.
Zwei wesentliche Punkte haben sich jedoch geändert. Zum einen hat sich der Sitz von Osnabrück nach „Im Hammereisen 27A, 47559 Kranenburg“ verlagert. Zum anderen sind die Kosten, welche das EBVZ für seine „Leistungen“ nunmehr haben möchte, enrom gestiegen. In den uns aktuell vorliegenden Angelegenheiten einiger Mandanten wird ein „Standardpreis“ von 2.994,00 Euro ausgewiesen! Aufgrund zweier Sondernachlasse, welche offenbar dem Rechnungsempfänger signalisieren sollen, er erhalte hier ein echtes Schnäppchen, verlangt das EBVZ letztlich „nur“ noch 1.785,00 Euro.
Es gilt jedoch nach wie vor das, was wir in unserem unten stehenden alten Artikel über das EBVZ bereits geschrieben haben. Unsere klare Empfehlung lautet: Setzen Sie sich gegen das EBVZ zur Wehr aber machen Sie es richtig. Gern sind wir Ihnen dabei behilflich.
Wir helfen Ihnen gegen das EBVZ!
Falls Sie in die Branchenbuchfalle des EBVZ geraten sind, können wir Ihnen regelmäßig wieder heraus helfen. In den meisten Fällen lassen sich die Ansprüche des EBVZ durch eine geeignete juristische Vorgehensweise abwehren. Bislang haben wir für alle Mandanten erreicht, dass nichts an das EBVZ gezahlt werden musste. Mit unserer anwaltlichen Erstberatung stehen wir Ihnen kostenfrei zur Verfügung.
Sie erreichen unsere Anwälte stets persönlich unter unserer
Daneben besteht auch die Möglichkeit, unseren Rückrufservice zu nutzen, indem Sie uns Ihre Unterlagen zur Sache (Schreiben des EBVZ, Rechnungen, Mahnungen ect.) eingescannt oder abfotografiert per Email an kanzlei@lflegal.de oder per Fax an die 0511/54 54 38 79 senden. Wir werden diese sodann prüfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Angelegenheit sowie Abwehrmöglichkeiten, zu besprechen.
Kosten fallen für Sie nur dann an, wenn Sie uns nach der Erstberatung mit einem rechtlichen Vorgehen gegen die Forderungen beauftragen möchten. Diese Kosten werden sodann gesondert mit Ihnen besprochen. Sie haben bei uns volle Kostentransparenz.
Unser ursprünglicher Beitrag zum EBVZ:
Uns erreichte Unter der Überschrift EBVZ.DE kommt eine weitere Branchenbuchfalle daher, mit welcher viele Unternehmer und Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz bereits unliebsame Bekanntschaft gemacht haben. Ist jemand in die Falle geraten, erwarten ihn zumeist jährliche Rechnungen über 299,00 Euro netto und zwar drei Jahre lang, da dies die Mindestlaufzeit des vermeintlich mit dem EBVZ geschlossenen Vertrages sein soll.
Die Vorgehensweise des EBVZ im Detail:
Hinter dem Synonym EBVZ.de steht ein weiteres Synonym, nämlich die seriös klingende Bezeichnung „Verlag für elektronische Medien Melle“. Tatsächlich steckt hinter dieser Fassade letztlich eine Frau Vanessa Gambietz, wie sich dem Kleingedruckten im Fussbereich der Schreiben entnehmen lässt.
Frau Gambietz beschreitet mit Ihrer Abofalle EBVZ.de einen etwas anderen Weg, als dies bei der Mehrzahl der Branchenbuchfallen üblich ist. So wird der Vertrag beim EBVZ.de nicht über einen Korrekturabzug eingefädelt, sondern über ein Telefonat. Das Ganze läuft dabei regelmäßig wie folgt ab:
In bester rechtswidriger Cold-Call Manier werden Selbstständige, Unternehmer oder Unternehmen angerufen, welche zuvor noch nie etwas mit Frau Gambietz bzw. dem EBVZ.de zu tun hatten. Im Telefonat werden die Angerufenen häufig mit Unwahrheiten konfrontiert, wie uns bereits eine Vielzahl Betroffener berichtet haben.
Ziel ist es natürlich, den Angerufenen in einen Vertrag mit dem EBVZ.de zu manövrieren – ihm also an passenden Stellen ein „ja“ zu entlocken. So berichteten uns bereits mehrere Mandanten, Sie seien vor Beginn der Aufzeichnung des Gesprächs explizit angewiesen worden, auf die nachfolgenden Fragen nur noch mit „ja“ zu antworten.
Auf Nachfrage einer Mandantin, ob dies Telefonat bereits verbindlich sei, sagte man ihr es sei noch nicht verbindlich – sie würde erst noch schriftliche Unterlagen erhalten. Tatsächlich erhielt sie wenige Tage später auch etwas Schriftliches vom EBVZ – nämlich die Rechnung für das erste Vertragsjahr.
Auf Anfragen hin übersendet das EBVZ.de dem Betroffenen auch den Telefonmitschnitt, welcher jeweils gefertigt wird. Bezeichnender Weise beginnt der Telefonmitschnitt aber nicht am Beginn des eigentlichen Telefonates, sondern erst nachdem die Betroffenen schon einige Zeit am Telefon durch täuschende Angaben in die Irre geleitet worden. Dieses Vorgespräch wird nämlich nicht aufgezeichnet. Die Aufzeichnung startet erst am Schluss des Telefonates, zumeist unter der Vorgabe, dass man nur nocheinmal die Eckdaten abgelichen wolle. Verplappert sich der Angerufene dann auch noch und sagt etwas anderes als nur „ja“, indem er etwa nochmals Fragen oder Einwände stellt, wird die Aufzeichnung erneut begonnen und er nochmals deutlich darauf hingewiesen, nur mit „ja“ zu antworten, wie uns ebenfalls bereits mehrere Mandanten berichteten. Dies deckt sich auch mit den uns bereits vorliegenden Gesprächsaufzeichnungen.
Der so eingefädelte Vertrag soll in der Regel eine Mindestlaufzeit von drei Jahren haben und pro Jahr mit Kosten von 299,00 Euro netto zu Buche schlagen. Seit einiger Zeit geht das EBVZ auch dazu über, den Betroffenen ein „Sondernachlass“ beim Drei-Jahres-Vertrag zu gewähren, welcher jedoch offenbar keinen nachvollziehbaren Regeln unterliegt und in der Höhe variiert. Mal sind es 435,00 Euro netto, mal 486,00 Euro netto.
Die Gegenleistung, welche Frau Gambietz zu diesen Kosten anbietet, nämlich einen Eintrag in dem Onlineportal EBVZ.de, dürfte diesen Preis hingegen kaum wert sein. Entsprechend nachvollziehbar ist die Empörung der betroffenen Personen und Unternehmen, welche bei uns anrufen.
Achtung ich vermute auch eine Abzocke unter folgender Adresse
Deutsche Unternehmenshilfe GbR
Können Sie was dazu sagen?
http://d-uh.de/
https://www.facebook.com/deutsche.unternehmenshilfe/
Mein Mann ist auf die Masche der EBVZ hereingefallen, als er in seiner Werkstatt im höchsten Stress war. Da steckt System dahinter. Warum sucht sich diese „Firma“ gerade kleine Handwerksbetriebe aus? Wie zufrieden waren wir, als wir Hilfe von den RA Lüdecke und Fritzsch erhielten. Der Nervenstress mit juristischen Unwegsamkeiten bleibt uns erspart. Jedem Betroffenen und von der EBVZ Geschädigtem ist zu raten, diese Anwälte zu kontaktieren. Es lohnt sich.
Vielen Dank an RA Lüdecke. Mein Mann konnte nicht mehr schlafen.
Mittlerweile hat der Gambietz Clan einen neuen Ableger bekommen. Unter: http://www.d-uh.de bietet der Bruder die gleichen „Dienste“ an. Auch hier über Kalt-Akquise, auch mit Telefonaufzeichung und auch mit dem Versprechen eines besseren Google-Rankings.
Beachtenswert: Die Seite ist noch eine Baustelle. Hier wird den Kunden zwar eine Jobbörse und ein „Marktplatz“ versprochen, beide sind jedoch nicht vorhanden. Ich war persönlich bei einer „Schulung“ anwesend. Und wurde gründlich über das „Geschäfts Modell“ informiert…
Unbedingt zu empfehlen! Sofortige Hilfe, sehr netter Kontakt, unkompliziert und zuverlässig. Mehr Hilfe geht nicht. Von uns 5 Sterne.
Sehr zu empfehlen!! Netter telefonischer Kontakt und kompetente Beratung! Schnelle Bearbeitung und immer zu erreichen. Wer also auch in die EBVZ-Falle reingefallen ist, ist beim RA Lüdecke in den besten Händen!!
Leider landet man erst auf dieser Seite , wenn man in die Falle getappt ist. Ich werde in Zukunft keine Auskünfte per Telefon geben und versuchen auch im Internett in keine Fallen zu laufen.Bis jetzt bin ich mit der anwaltlichen Tätigkeit sehr zu frieden. Mich bewegt die Frage: Warum kann die Staatsanwaltschaft in solchen Fällen nichts unternehmen? Hier könnte vielleicht ein Herr Wallraff Helfen.
Fall:
Der Gastgeber in der oberbayerischen Ammersee-Region erhielt einen Anruf. Der Gesprächsverlauf entsprach der von RA Lüdecke oben beschriebenen Vorgehensweise von Frau Vanessa Gambietz. Um für ihr bescheidenes Online-Branchenbuch rund um Melle (irgendwo im Landkreis Osnabrück – Niedersachsen) nun auch deutschland- und vielleicht weltweit gut zahlende Eintragskunden zu gewinnen, weckte sie den Eindruck, namens/für Ammersee-Region mehr als 50 % Sondernachlass bei Verlängerung des bestehenden Gastgeberangebots zu gewähren. Und natürlich wurde aufgezeichnet – -der Teil, in dem der Gastgeber „JA“ sagte.
Clever:
Wohl um Problemen mit dem Widerspruchsrecht von Privatkunden vorzubeugen, sendet die Dame gleich mit der Rechnung den Antrag auf kostenlose Mitgliedschaft bei „WAFA Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Freiberufler und Arbeitgeber e.V.“ mit Sitz in München mit und fordert (FETT gedruckt) den Gewerbenachweis….
Unser Rat:
Bei telefonischen Verkaufsversuchen immer stoppen (abwürgen!), indem Sie ein schriftliches Angebot (per gelber Post oder E-Mail) verlangen.
Wenn schon die Rechnung da ist: Privatverbraucher (ohne Gewerbe) sollten nurbezahlen, falls sie von EBVZ.DE überzeugt sind. Gewerbliche EBVZ-Kunden sollten googlen und auf Fälle/Rechtsprechung achten. Gute Aussichten, denn ein Versprechen hält EBVZ – Frau Gambiet: die Bekanntheit bei google – IHRE. Ob sich diese Bekanntheit auch für ihre EBVZ-Eintragskunden lohne, weiß ich nicht.
Wir haben auch mit der EBVZ zu tun, nach dem die Brieffreundschaft mit dem Verlag für elektronische Medien Mell nun schon einen kleinen Ordner füllt, hat es mir Gestern (19.01.2015) gereicht. Ich also mit dem Ordner zur Polizei, und Anzeige erstattet. Die freundliche Beamtin hat mir erklärt das Sie meine Unterlagen für die Anzeige nicht benötige, da bereits ein Sammelverfahren gegen die EBVZ vorläge und bereits die Vorgehensweise bekannt sei, ich solle nur kurz den Sachverhalt schildern. Bisschen entäusch war ich schon, alles kopiert zu haben, schön sortiert u.s.w. und die Polizei braucht das dann gar nicht mehr. Wer sich betrogen fühlt, sollte sich also nicht scheuen Anzeige zu erstatten, „wegen alle in Betracht kommenden Straftaten.“. Dies erstezt natürlcih nicht, sich von einem Fachanwalt beraten, oder vertreten zu lassen.
Wir sind auf die EBVZ-Betrügereien hereingefallen und suchen Ihre Hilfe.
Allerdings wohnen wir in der Schweiz. Uebernehmen Sie in diesem Fall
auch einen Auftrag? MfG F. Morgen
Auch mein Mann ist diesen Betrügern auf den Leim gegangen. Eines haben wir ganz klar gelernt: wir werden keine telefonischen Auskünfte mehr geben, uns auf kein „undurchsichtiges“ Gespräch einlassen und wenn nicht anders möglich, einfach aufhängen (entgegen „Knigge“). Als die Rechnung ins Haus flatterte, waren wir nur geschockt. Stundenlang suchten wir im Internet Informationen über EBVZ und die Wut über die kriminellen Machenschaften wurde immer grösser, je mehr wir erfuhren. Dort die Macht (Machenschaften!) und auf unserer Seite die Ohnmacht (was sollen wir tun?). Gott sei Dank landeten wir auf der Seite von RA Lüdecke und baten um Hilfe. Schon der erste telefonische Kontakt war überaus freundlich und kompetent. Langsam beruhigten sich unsere strapazierten Nerven. Wir fühlen uns bei RA Lüdecke in den besten Händen und vertrauen darauf, dass die Sache bald ausgestanden ist. Wir können Herrn Lüdecke nur weiterempfehlen.
Wenn man einmal in diese EBVZ-Falle ‚getrammt‘ ist, dann ist es als Laie schwierig zu erkennen, was man da machen kann. Im Kontakt mit Herrn Lüdecke konnten wir erkennen, dass hier eine Kanzlei steht, die weiss, worum es geht und dezidiert Gegensteuer geben kann.
Die Sache ist noch nicht ausgestanden, doch auf dem besten Weg.
Eigentlich hat unsere Auszubildende die Anweisung, generell keine Auskünfte am Telefon zu geben, sondern um eine Email an die Geschäftsleitung zu bitten. EBZ hat sie im Anruf überrumpelt. Obzwar sie auf eine Genehmigung durch die Geschäftsleitung verwies mit der Erklärung, dass Sie in der Ausbildung ist, wurde ein Vertrag fingiert. Nun ist die Kanzlei für uns tätig. Wir sind sicher, dass das inzwischen von Herrn Lüdecke versandte professionelle Widerspruchsschreiben nicht ohne Wirkung bleiben wird.
Wir hoffen, dass der betrügerischen Firma EBVZ das Handwerk gelegt wird, damit deren kriminelle Handlungen beendet werden.